• Wir verfügen insgesamt über wenige Quellen zur Verfassungsgeschichte und dem
    Rechtswesen im vandalischen Nordafrika. Die vorherrschende Sicht lässt sich in etwa
    folgendermaßen zusammenfassen: Das vandalische Afrika war ein zweigeteiltes Gemeinwesen.
    ›Germanische‹ Vandalen und ›Romanen‹ lebten nebeneinander und jede dieser
    Gruppen, »Nationen«, hatte ihr eigenes Recht. Darüber hinaus sei der vandalische Staat
    auf Gewalt, Raub und Unrecht beruhend und deshalb instabil gewesen. Die Forschung
    stützte sich insgesamt in hohem Maße auf Vermutungen und Bruchstücke, wenn nicht gar
    ein »germanisches« Recht als Vorannahme in die Quellen projiziert wurde. Aussagen
    über ein vandalisches ›Volksrecht‹ sind höchst problematisch, wenn nicht gar unmöglich.